Die österreichische Versicherungskarte E-card auch in Europa gültig

17.07.2019

Die österreichische Versicherungskarte E-card schützt nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen Ländern Europas. Dank der blauen Rückseite gilt die E-card auch als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), somit sind Sie auch im Urlaub versichert.

Vor dem Antreten Ihres Urlaubs sollten Sie auch daran denken, was in Krankheits- bzw. Unfallfällen im Ausland zu tun ist. Auf Ihre Reise sollten Sie auf jeden Fall die E-card mitnehmen, welche zeitgleich eine Krankenversicherung in fast allen Ländern Europas darstellt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich auf der Rückseite der e-card. Mit der EKVK ist gesichert, dass Sie nach den Regeln des jeweiligen Landes zu ärztlicher Betreuung kommen.

Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas, derzeit in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien und Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. (Für Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro ist zu beachten, dass Sie die EKVK dem für Ihren Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und in eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen müssen.)

Sollten Sie im Ausland, in welcher die EKVK gilt, eine ärztliche Behandlung benötigen, so haben Sie das Recht auf die gleichen Dienstleistungen, wie eine sozialversicherte Person aus diesem Land. Allerdings muss angemerkt werden, dass Sozialversicherungen in einigen Ländern medizinische Behandlungen nicht zum gleichen Prozentsatz wie in Österreich übernehmen. Dies könnte zu zusätzlichen Kosten für die Behandlungen führen. Vor dem Reiseantritt sollte die Gültigkeit der EKVK überprüft werden, sollten im Feld „Datum“ nur Sternchen zu sehen sein, muss eine zeitweilige Bestätigung beim Sozialversicherungsträger eingeholt werden. Bei der WGKK muss diese rund zwei Wochen vor dem Antritt der Reise beantragt werden.

TIPP: Zeigen Sie Ihre EKVK vor der Behandlung vor

Es ist sehr wichtig, dass Sie vor dem Beginn der medizinischen Behandlung im Ausland die blaue Seite der E-card vorzeigen und gleichzeitig erfragen ob diese auch für den jeweiligen Arzt (Vertragsarzt), bzw. das jeweilige Krankenhaus gültig ist. Sollten Sie Ihre ärztliche Behandlung von einem Privatarzt durchführen lassen, so sollten Sie auf jeden Fall eine detaillierte Rechnung mit allen wichtigen Daten zu ihrer Behandlung einfordern, im besten Fall sollte diese auf Englisch oder Deutsch sein. Mit der detaillierten Rechnung können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bei Ihrer Sozialversicherung eine Rückzahlung der Kosten einfordern. Die Abrechnung von Besuchen bei Privatärzten im Ausland wird nach dem gleichen Prinzip wie in Österreich verrechnet. Dies bedeutet, dass Sie 80% der Behandlungskosten rückerstattet bekommen.

Alle Reisenden, die sich vor zusätzliche Kosten schützen möchten, sollten vor Reisebeginn eine Reiseversicherung abschließen. Diese wird unter anderem auch von einigen Kreditkartenunternehmen und Automobilklubs, wie z.B. dem ÖAMTC, angeboten.

 

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