Stadt Wien: Kostenlose Sport- und Kultur Angebote

07.09.2018

Ein Angebot der Stadt Wien für Menschen ohne Lohnarbeit oder mit geringem Einkommen für mehr Gesundheit und Wohlbefinden

Weniger Geld zu haben, bedeutet oft vom sozialen Leben ausgegrenzt zu sein. Gleichzeitig steigert jede Art von Bewegung bekanntlich nicht nur das körperliche sondern auch das seelische Wohlbefinden. Bewegung fördert Gesundheit und Wohlbefinden, bei jungen wie bei alten Menschen.

Mit dem TU WAS!-PASS soll es Menschen ohne Lohnarbeit oder mit geringem Einkommen möglich sein, kostenlos Bewegungs-, Sport- und Fitnessangebote zu nutzen. Dazu wird mit Sportverbänden und Bewegungsanbieterinnen und Bewegungsanbietern zusammengearbeitet.

Kostenlose Bewegungsangebote

Mit der TU WAS!-PASS-Datenbank können aktuelle Trainingsangebote bequem online abgerufen werden. Für alle, die auch Anspruch auf den Kulturpass haben, ist der TU WAS!-PASS beim AMS und beim Sozialamt erhältlich.
Mehr Informationen und Bewegungsangebot auf  VEREIN BEWEGUNGSHUNGER.

 

Kulturpass: „Hunger auf Kunst & Kultur“

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur.
Der Kulturpass macht es möglich.
Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen, die sich der Aktion als Partner angeschlossen haben.

Die Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ wurde 2003 vom Schauspielhaus Wien in Kooperation mit der Armutskonferenz Österreich initiiert, um die Türen und Tore zu Kunst & Kultur auch für sozial benachteiligte Menschen zu öffnen.

Der Kulturpass gilt für 1 Erwachsenen.
Die Gültigkeitsdauer ist abhängig davon in welcher Lebenssituation man sich befindet.
Das AMS stellt den Kulturpass max. 6 Monate aus. Die Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerk sowie das Sozialzentrum der Stadt Wien (MA 40) bis zu 1 Jahr.

Der Kulturpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder unter 10 Jahren ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und 1 Kind gültig.

Aktuell gibt es diese Initiative in 7 Bundesländern – Wien, Steiermark, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg – sowie in Tulln, Mödling und dem westlichen Niederösterreich.

 

Dijaspora