Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst & Kultur.
Der Kulturpass macht es möglich.
Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen, die sich der Aktion als Partner angeschlossen haben.
Die Aktion „Hunger auf Kunst & Kultur“ wurde 2003 vom Schauspielhaus Wien in Kooperation mit der Armutskonferenz Österreich initiiert, um die Türen und Tore zu Kunst & Kultur auch für sozial benachteiligte Menschen zu öffnen.
Der Kulturpass gilt für 1 Erwachsenen.
Die Gültigkeitsdauer ist abhängig davon in welcher Lebenssituation man sich befindet.
Das AMS stellt den Kulturpass max. 6 Monate aus. Die Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerk sowie das Sozialzentrum der Stadt Wien (MA 40) bis zu 1 Jahr.
Der Kulturpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder unter 10 Jahren ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und 1 Kind gültig.
Aktuell gibt es diese Initiative in 7 Bundesländern – Wien, Steiermark, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg – sowie in Tulln, Mödling und dem westlichen Niederösterreich.