Die abgelegte B1-Prüfung muss wiederholt werden!

06.11.2017

Sie beabsichtigen den Antrag auf "Daueraufenthalt EU" (fünfjähriges "Visum") oder die österreichische Staatsbürgerschaft zu stellen, und haben deshalb die B1-Prüfung schon bestanden? Laut dem Integrationsgesetz gilt Ihre Prüfung seit dem 1.10.2017 nicht mehr und sie müssen diese wiederholen. Wer das kostenlos machen will, kann es noch bis zum 31.12.2017 tun.

Diese Neigkeit betrifft alle Ausländer außerhalb der EU/des EWRs, die nach dem 1. Januar 2017 die Deutschprüfung B1 bestanden haben, damit sie einen Antrag auf “Daueraufenthalt-EU”  oder auf österreichische Staatsbürgerschaft stellen können. Für sie hat das Integrationsgesetz eine unangenehme Änderung gebracht. Seit dem 1. Oktober 2017 gilt nicht mehr die Prüfung B1, die sie schon erfolgreich bestanden haben. Sie müssen diese Prüfung wiederholen, bzw. nach “dem neuen System” wieder bestehen. D.h. dass sie nicht nur Deutschkenntnisse sondern auch “„Kenntnisse grundlegender Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung“ bei der neuen Prüfung beweisen müssen.

Ob es gerecht ist oder nicht – es ist einmal so

Viele werden sich sicher nicht freuen, dass sie eine Prüfung wieder ablegen müssen, die sie schon einmal erfolgreich bestanden haben, und werden das als ungerecht empfinden. Jedes Gesetz muss aber an einem bestimmten Tag in Kraft treten. Eine längere Übergangsperiode ist nur für jene vorgesehen, die noch nicht die Prüfung A2 bestanden haben, und mit dem Kurs vor dem 1.10.2017 begonnen haben. Wenn sie im Kurs sind bzw. nach dem Kurs noch nicht die Prüfung A2 bestanden haben, haben sie noch 36 Monate (ab dem 1. Oktober 2017) , um die alte A2-Prüfung abzulegen. Das bedeutet, dass von ihnen niemand verlangen kann, die Integrationsprüfung nach den neuen Regeln zu wiederholen. Für alle, die nach dem 1.10.2017 einen Deutschkurs begonnen haben, gilt das neue Gesetz.

Die echten Opfer sind also jene, die die B1-Prüfung schon bestanden haben, aber noch nicht den Antrag auf “Daueraufenthalt-EU” bzw. österreichische Staatsbürgerschaft gestellt haben. Um ihre Probleme etwas zu mildern, bietet ihnen Österreichischer Integrationsfonds bis Ende des Jahres die kostenlose Wiederholung der Prüfung nach dem neuen Gesetzt, also zusammen mit den “Wertekenntnissen”.  Ab dem 1.1. 2018 müssen das alle auch weiterhin tun, aber die B1-Prüfungswiederholung wird sie noch einmal kosten.

Kostenlose B1-Prüfung kann bei dem Österreichischen Integrationsfonds noch bis spätestens 31.12.2017 nach den neuen Regeln wiederholt werden, wenn eine Person die B1 des GER in Österreich mit dem ÖSD, Telc, Goethe und ÖIF-Zertifikat schon bestanden hat UND noch bis Ende 2017 die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen oder den Antrag auf  Erteilung des „Daueraufenthalt EU“ (5jähriges “Visum”) stellen will.

Die betroffenen Personen sollen sich so schnell wie möglich mittels des  Formulars anmelden. Dort müssen sie bestätigen, dass sie die Prüfung mit einem der oben angeführten vier anerkannten Zertifikaten schon bestanden haben.

Die Fragen zu diesem Thema beantwortet Österreichischer Integrationsfons: +43 (1) 715 10 51 – 250 oder per EMail unter    ivonline_anmeldung@integrationsfonds.at.

Viele Glück beim kostenlosen Wiederholungstermin!

 

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