MRT- und CT Untersuchungen: Keine Bewilligung vom Chefarzt mehr notwendig
Überweisungen für Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographien (CT) müssen nicht mehr vom Chefarzt der WGKK bewillgt werden.

In Wien finden jährlich mehr als 200.000 Magnetresonanztomographien und Computertomographien statt. Bis vor Kurzem mussten diese Untersuchungen in der WGKK vom Chefarzt bewilligt werden. Seit 1. November ist diese Bewillungspflicht nun pasé, es genügt nun eine Überweisung von Haus- bzw. Facharzt.
Die Wiener Gebietskrankenkasse schaffte kürzlich die Bewilligungspflicht für wichtige Untersuchungen ab: Überweisungen für Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographien (CT) müssen nicht mehr vom Chefarzt der WGKK bewillgt werden. Es genügt ab nun eine Überweisung vom Hausarzt.
Wien ist österreichischer Vorreiter bezüglich dieser Neuerung, welche in 18 CT-Instituten und 14 MRT-Instituten, welche über einen Vertrag mit der Wiener Gebietskrankenkasse verfügen, gültig ist. Gleiches gilt für beide AUVA-Krankenhäuser und das Hanusch-Krankenhaus.
Wichtig ist anzumerken, dass dies nur für Überweisungen gilt, welche von Vertragsärzten der WGKK ausgestellt wurden.
„Für einen Wahlarzt braucht man nach wie vor eine Bewilligung“, so die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl.
Neuerungen für Rückvergütung von Wahlarzt-Honoraren
Derzeit befinden sich Reformen des bisherigen Rückvergütungssystem der WGKK in Planung. In Zukunft können WGKK-Versicherte ihre Anträge für die Rückzahlung von Wahlarzt-Honoraren online ausfüllen, bis dahin bemüht sich die WGKK alle Rückvergütungen innerhalb von 4 Wochen zu erledigen.